Das gibt es doch nicht! Mein nagelneues E-Bikes, und jetzt fährt mir doch tatsächlich jemand drauf!“ Der Ärger ist verständlich. E-Bikes sind längst nicht mehr die guten alten „Drahtesel“, sondern hochwertige und teure Garanten für Mobilität.
Doch was macht man bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden?
Wir wissen Rat: „Sie haben als Geschädigter das Recht einen eigenen und vor allem unabhängigen Schadengutachter, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Als Unfall-Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Die Gutachten-Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.“