Lexikon
Einige Definitionen bei Kfz-Schäden, damit Sie mitreden können. . .
Haftpflicht-Schaden
Unter dem BegriffHaftpflichtschadenversteht man den Schaden, der einem Unfallbeteiligten entsteht. Im rechtlichen Sinne wird er als Geschädigter bezeichnet. Der Unfallverursacher ist nach §249 des Bundesgesetzbuches verpflichtet, dem Geschädigten den gesamtenHaftpflichtschadenzu ersetzen.
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel,Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.
Restwert
Dies ist der Preis, der für ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand in einem örtlichen begrenzten Gebiet bei einem seriösen Kfz-Händler durchschnittlich erzielt werden kann ( Veräußerungswert. )
Wiederbeschaffungswert(Haftpflicht)
Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist der Preis, den ein Geschädigter zu zahlen hat, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler zu erwerben.
Vorschaden
Ein Vorschaden betrifft ein vor dem neuen Schadensereignis liegendesanderes Schadensereignis, bei dem der entstandene Schaden sach-und fachgerecht behoben wurde.
Altschäden
Altschäden sind am Fahrzeug vorhandene, nicht behobene Unfall-oder Betriebsschäden (Verschleißschäden).
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