Ihr Gutachter
Ihr Recht als Geschädigter
Als Geschädigter haben Siegrundsätzlichdas Rechteinen eigenen und vor allem unabhängigen Sachverständigen/Kfz-Gutachterzu beauftragen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.AlsGeschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welchem Sachverständigen/Kfz-GutachterSie Ihr Vertrauen schenken möchten. Sogar bei einer möglichen Teilschuld müssen Sie nicht den Sachverständigen/Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren.Die Gutachten-Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung*.
(*Bagatellschadensgrenze beachten)
Wer zahlt nun das Gutachten?
- Bei einem Haftpflichtschaden im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, solang der entstandene Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 1000€ liegt.Liegt der Schaden unterhalb dieser Grenze genügt ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt und ein Gutachten ist nicht nötig.
- Bei einer Teilschuld bestimmt der Richter im Zivilprozess Inder Quote bzw. dem Prozentsatz, wer welchen Anteil zu tragen hat.
- Bei einem Kaskoschaden (selbst Verschuldet) übernimmt, insofern ein Gutachten nötig ist, die eigene Vollkaskoversicherung.